Sachkundenachweis

Termin

 

Datum: 21.09.2024

Wenn jemand eine Anmeldebestätigung für die Gemeinde benötigt, kann dies vorab per E-Mail versendet werden.  

Uhrzeit: 17:00- 19:00 Uhr 

 

Dauer: ca. 2 Stunden

 

Veranstaltungsort:

Gasthof Brückenwirt

Brückenwirtweg 3

5400 Hallein

  

Preis: € 50,- (keine Kartenzahlung möglich!)

 

Wir freuen uns auf Euch 🤗

Hunde bitte Zuhause lassen!

Vortragende Hundeverhaltensberaterin:

Pamela Vorderleitner

 

Vortragender Hundetrainer:

Eduard Vorderleitner

      

Vortragender Tierarzt:

Dr. Günther Hickmann



Anmeldeformular Sachkundenachweis

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Wichtige Informationen:

Hundehaltung

Meldepflicht bei der Hauptwohnsitzgemeinde 

 

Seit 1.1.2013 gilt im Land Salzburg eine Meldepflicht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter.

 

Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, muss dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, innerhalb einer Woche ab Beginn der Haltung melden.

 

 

Die Meldung hat zu enthalten:

 

1. Name und Anschrift der Hundehalterin bzw. des Hundehalters;

2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;

3. Name und Anschrift der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat;

4. die Kennzeichnungsnummer (§ 24a Abs 2 Z 2 lit d TSchG).

 

Der Meldung anzuschließen sind:

 

1. ein Sachkundenachweis und

2. der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von € 725.000,00 besteht.

 

Ebenso muss die Hundehalterin bzw. der Hundehalter die Beendigung des Haltens eines Hundes innerhalb einer Woche der Gemeinde melden. Dabei ist der Endigungsgrund anzugeben und eine allfällige neue Hundehalterin oder ein neuer Hundehalter bekanntzugeben.


Vortragende

PAM VORDERLEITNER

* Vortragende Hundeverhaltensberaterin & Verhaltenstherapeutin für den Sachkundenachweis 

Pamela Vorderleitner wurde von der Salzburger Landesregierung gemäß §21 Abs. 4 Salzburger Landessicherheitsgesetz, LGBl Nr 69/2012, idgF (S.LSG) als zugelassene Person anerkannt, welche die gemäß § 21 Abs. 1 und 2 S.LSG zur Ausbildung für das Halten von nicht gefährlichen Hunden und gefährlichen Hunden erforderlichen Kenntnissen vermittelt.


ED VORDERLEITNER

* Vortragender Hundetrainer für den Sachkundenachweis 

Eduard Vorderleitner wurde von der Salzburger Landesregierung gemäß §21 Abs. 4 Salzburger Landessicherheitsgesetz, LGBl Nr 69/2012, idgF (S.LSG) als zugelassene Person anerkannt, welche die gemäß § 21 Abs. 1 S.LSG zur Ausbildung für das Halten von nicht gefährlichen Hunden erforderlichen Kenntnissen vermittelt.


Dr. Günther Hickmann

* Ehemaliger Amtstierarzt von Hallein, vortragender Tierarzt für den Sachkundenachweis 

Dr. Günther Hickmann wurde von der Salzburger Landesregierung gemäß §21 Abs. 4 Salzburger Landessicherheitsgesetz, LGBl Nr 69/2012, idgF (S.LSG) als zugelassene Person anerkannt, welche die gemäß § 21 Abs. 1 S.LSG zur Ausbildung für das Halten von nicht gefährlichen Hunden erforderlichen Kenntnissen vermittelt.